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Urlaub mit Vierbeiner - mit dem Hund nach Großbritannien
Einreisebestimmungen
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Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner ist für viele Hundebesitzer ein Highlight, wirft jedoch gleichzeitig Fragen auf. Jedes Reiseland verfügt über mehr oder weniger rigide Einreisebestimmungen für Hunde, die es unbedingt einzuhalten gilt.

Mit entsprechender Vorbereitung stellt es gar kein Problem dar, mit dem eigenen Hund in Großbritannien einzureisen und gemeinsam das Land und die atemberaubende Naturkulisse kennen zu lernen. Großbritannien ist ein sehr hundefreundliches Urlaubsland, daher gibt es viele Unterkünfte, die eine Unterbringung von Hunden ermöglichen.

Je nach Ferienort bzw. Vermieter dürfen Hunde mit in der Ferienwohnung oder in einen vorgesehenen Zwinger mit entsprechender Ausstattung verweilen. Meist im ländlichen Raum gelegen, ist der optimale Ausgangspunkt für ausgedehnte Spaziergänge gegeben. Sie werden in Ihrem Urlaub selbst feststellen können, wie offen Briten Hunden gegenüber eingestellt sind.


Reisevorbereitungen und Einreisekriterien
Bevor es auf große Reise gehen kann, sollten Sie rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. Grundlage der Einreisebestimmungen ist das PETS (Pet Travel Scheme). Planen Sie für Ihre erste gemeinsame Reise nach Großbritannien eine Vorbereitungszeit von mindestens sechs Monaten ein.

Ein notwendiges Einreisekriterium ist die Implantation eines Mikrochips. Viele Hundebesitzer greifen auch ohne eine anstehende Reise auf dieses Identifikationsmerkmal zurück, so dass der Hund im Fall eines Verschwindens seinem Besitzer zugeordnet und zurückgeführt werden kann. Der Mikrochip wird mit einer Nadel im Nackenbereich eingesetzt.

Vergleichbar ist dieses Prozess mit einer Impfung, so dass Ihr Hund keinen Schmerzen oder Narkosen ausgesetzt ist. Großbritannien arbeitet mit Geräten, die Chips der ISO-Norm 11784 und 11785 auslesen können. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Tierarzt, ob der Mikrochip diese Maßgabe erfüllt – auch wenn der Hund bereits einen Chip besitzt.

Sobald Ihr Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurde, stellt der Tierarzt einen blauen EU-Heimtierausweis aus, der die erforderlichen Angaben zu Geburtsdatum, Impfstoffen, Impfdaten sowie die Mikrochip-Nummer enthält.

In den meisten Ländern ist der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung ausreichend. Großbritannien verlangt zusätzlich eine Blutliteruntersuchung auf Tollwutantikörper. Es mag für Sie recht aufwändig klingen, vergessen Sie dabei jedoch nicht, dass auf diese Weise Tierseuchen ausgerottet werden können. Auch Ihr Hund wird sich sicher bewegen können, ohne gesundheitlichen Risiken ausgesetzt zu sein.

Die Titerbestimmung muss mindestens sechs Monate vor der Einreise durch Ihren Tierarzt vorgenommen werden. Die Auswertung der Blutprobe wird in einem von der EU zugelassenen Labor vorgenommen. Jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer, der rechtzeitig auf die jährliche Auffrischungsimpfung achtet, kann dem Untersuchungsergebnis gelassen entgegen sehen.

Wurden die Titer einmal mit positivem Ergebnis bestimmt und die regelmäßige Tollwutauffrischungen ordnungsgemäß im Impfausweis vermerkt, ist ein derartiges Prozedere für erneute Reisen nach Großbritannien nicht mehr nötig.


Bewahren Sie daher das Untersuchungsergebnis, auf dem die Chip-Nummer, der Tag der Blutentnahme sowie die Bestimmung der Antikörper vermerkt sind, unbedingt auf. Im letzten Schritt erfolgt eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Diese kann durch den Tierarzt durchgeführt werden. Nach der Zecken und Bandwürmerkur muss diese im entsprechenden Absatz im EU-Heimtierpass dokumentiert werden und die Reise kann beginnen.

 



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