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Fahren in Großbritannien
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Ein Aufenthalt in Großbritannien ist für die meisten deutschen Besucher eine kleine Herausforderung, wenn sie planen, dort mit dem Auto aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen:


In Großbritannien gilt bekanntermaßen das Linksfahrgebot. Das heißt, Autofahrer müssen hier auf der linken Straßenseite fahren. Überholen muss man dementsprechend rechts und nicht wie in Deutschland, links.

Für Fahrzeuge mit Linkssteuerung kann sich ein entsprechender Überholvorgang als schwieriger erweisen als der Fahrer / die Fahrerin es aufgrund des in Deutschland geltenden Rechtsverkehrs bisher gewohnt sind.


Sie sollten daher mit Umsicht agieren und wenn möglich, etwas mehr Abstand halten, um einen größeren Blickbereich zu erhalten sowie ausreichend Kontrollblicke in Innen- und Außenspiegel werfen. Grund zur Panik bedeutet dies alles nicht, jedoch sollten sich deutsche Autofahrer mit den landestypischen Gegebenheiten, welche den Straßenverkehr betreffen, vertraut machen und entsprechend vorbereiten.

In der Regel gewöhnt man sich als deutscher Besucher in Großbritannien jedoch recht schnell an die Andersartigkeit der Fahrweise.

Ist der Großbritannien-Urlauber nicht mit seinem eigenen Fahrzeug auf britischen Straßen unterwegs, sondern mit einem landestypischen rechts gelenkten Auto, ist auch das Führen des Fahrzeugs erst einmal äußerst ungewohnt und fremd.

Anders als es die Deutschen von daheim gewohnt sind, befindet sich der Fahrer-Einstieg auf der rechten Seite des Fahrzeugs, während die Schaltung hier mit der linken Hand betätigt wird. Ansonsten ist die Anordnung identisch mit der Ausrichtung deutscher Fahrzeuge. Auch die vertraute Regelung der Vorfahrt bleibt bestehen. Somit heißt es in Großbritannien ebenfalls 'Rechts vor Links!'.

Bei links gelenkten Fahrzeugen ist es wichtig, vor Fahrten in der Dunkelheit, den Einschliff in der Mitte der Frontscheinwerfer – meist ist dieser trapezförmig – mit Isolierband o. ä. abzukleben, da ansonsten die Gefahr besteht, die Fahrzeuge des Gegenverkehrs zu blenden.

Vor Teilnahme am britischen Straßenverkehr empfehlen sich ein paar Übungseinheiten, ein Parkplatz o. ä. würde sich hierfür anbieten , um die Umstellung auf das fremde System etwas einfacher zu gestalten.

Was die Höchstgeschwindigkeiten in Großbritannien angeht, so müssen Sie sich als Besucher des Landes an folgende Werte halten: Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Geschwindigkeitsobergrenze 48 km/h, was etwa 30 Meilen pro Stunde entspricht. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 60 Meilen pro Stunde bzw. 97 km/h, die nicht überschritten werden dürfen. Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Meilen pro Stunde (113 km/h).

Wenn Sie mit dem Auto im britischen Straßenverkehr unterwegs sind, sollten Sie die vorgeschriebenen Verkehrsregeln hundertprozentig einhalten, denn schon bei minimalen Geschwindigkeitsüberschreitungen, drohen unangenehme Strafen.

Werden beispielsweise die zugelassenen 113 km/h auf Autobahnen missachtet und sogar 145 km/h überschritten, kann der jeweilige Fahrer theoretisch zu einer Haftstrafe verurteilt werden.


Bei Verkehrsteilnahme in der Londoner Innenstadt wird von allen Kraftfahrzeugführern in der Zeit von Montag bis Freitag, zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr die so genannte Congestion Charge verlangt. Diese in Zentral-London zu entrichtenden Innenstadtmaut fordert eine Tagesgebühr von acht Pfund. Die entsprechende Einhaltung der Regelung wird durch Video-Überwachungssystem kontrolliert, welches die Kennzeichen der Autos prüft.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen,denn einzelne Straßen sind von der Gebühr in London nicht betroffen. Hiernach erkundigt man sich am besten vorab an der Mietwagenstation.

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