Diese Woche haben wir einen Artikel gefunden, der sich mit dem auch in Deutschland heiklen Thema der Sterbehilfe befasst. In Großbritannien wurden diese Woche neue Leitlinien ausgegeben, durch die in Zukunft eine gerechtere Beurteilung der einzelnen Fälle ermöglicht werden soll.
Dabei stehen vor allem die Motive der Sterbehelfer im Vordergrund. Da Sterbehilfe in Großbritannien verboten ist und auch bleiben soll, zieht es die Sterbenden in Länder wie die Niederlande oder die Schweiz, wo dies erlaubt ist. Bisher wurden Angehörige oder Freunde, die bei der Sterbehilfe im Ausland geholfen hatten, nach ihrer Rückkehr in vielen Fällen verhaftet und angeklagt.
Die neuen Richtlinien sollen nun klären, ob eine Strafverfolgung bei diesen Personen vollzogen werden soll. In eindeutigen Fällen von Mitleid soll es keine Strafverfolgung geben. Dagegen gilt weiterhin keine Gnade bei Personen, die für diese Hilfe bezahlt worden sind oder in anderer Form wie einer Erbschaft vom Tod des Verstorbenen profitieren. Ebenso gilt Sterbehilfe bei Minderjährigen als nicht tolerabel. Mehr dazu können Sie
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